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   VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15   

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VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15 (https://dejure.org/2016,107943)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21.06.2016 - 5 A 427/15 (https://dejure.org/2016,107943)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 5 A 427/15 (https://dejure.org/2016,107943)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15
    Danach gehören zu der geschützten Religionsfreiheit nicht nur gravierende Eingriffe in die Freiheit, seinen Glauben im privaten Rahmen auszuüben, sondern auch solche in die Freiheit, den Glauben öffentlich zu leben (BVerwG, Urteil vom 20.2.2013-10 C 23/12 juris; uu Art. 10 Abs. 1 lit. b der Qualifikationsrichtlinie: EuGH, Urteil vom 5.9.2012, verb. Rs. C-71/11 und C-99/11, juris).

    Bereits der durch den Druck einer etwaigen Verfolgungs­ gefahr erzwungene Verzicht, kann die Qualität einer Verfolgung erreichen (BVerwG, Urteil vom 20.2.2013 - 10 C 23/12 - , juris).

    Bei strafrechtlichen Verboten kommt es maßgeblich auf die tatsächliche Strafverfolgungs­ praxis an, denn ein Verbot, dass nicht durchgesetzt wird, kann eine Verfolgungsgefahr nicht begründen (BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a.a.O.).

    Jedoch muss diese für den Betroffenen jedenfalls zent­ rales Element seiner religiösen Identität und für ihn unverzichtbares Element seines Glaubens sein (BVerwG, Urteil vom 20.2.2013, a.a.O.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Ge­ richt anschließt, ist geklärt, dass die Verwaltungsgerichte sich bei der Prüfung der inne­ ren Tatsache, ob der Kläger die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, nicht auf eine Plausibilitätsprüfung hinreichend substantiierter Darlegung beschränken dürfen, sondern insoweit das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zugrunde zu legen haben (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 juris; BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , juris; Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 - , juris).

    Geklärt ist auch, dass die religiöse Identität als inne­ re Tatsache sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen lässt (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - , juris).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15
    Danach gehören zu der geschützten Religionsfreiheit nicht nur gravierende Eingriffe in die Freiheit, seinen Glauben im privaten Rahmen auszuüben, sondern auch solche in die Freiheit, den Glauben öffentlich zu leben (BVerwG, Urteil vom 20.2.2013-10 C 23/12 juris; uu Art. 10 Abs. 1 lit. b der Qualifikationsrichtlinie: EuGH, Urteil vom 5.9.2012, verb. Rs. C-71/11 und C-99/11, juris).
  • BVerwG, 25.08.2015 - 1 B 40.15

    Aufklärungsrüge; Beweismaß; Glaubensfreiheit; Flüchtlingsanerkennung; kirchliches

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Ge­ richt anschließt, ist geklärt, dass die Verwaltungsgerichte sich bei der Prüfung der inne­ ren Tatsache, ob der Kläger die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, nicht auf eine Plausibilitätsprüfung hinreichend substantiierter Darlegung beschränken dürfen, sondern insoweit das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zugrunde zu legen haben (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 juris; BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , juris; Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 - , juris).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 9 LB 98/13

    Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in der Islamischen Republik

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das erkennende Ge­ richt anschließt, ist geklärt, dass die Verwaltungsgerichte sich bei der Prüfung der inne­ ren Tatsache, ob der Kläger die unterdrückte religiöse Betätigung seines Glaubens für sich selbst als verpflichtend zur Wahrung seiner religiösen Identität empfindet, nicht auf eine Plausibilitätsprüfung hinreichend substantiierter Darlegung beschränken dürfen, sondern insoweit das Regelbeweismaß der vollen Überzeugung des Gerichts (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) zugrunde zu legen haben (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12 juris; BVerwG, Beschl. v. 25.08.2015 - 1 B 40/15 - , juris; Nds. OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 - , juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2015 - 13 A 1531/15

    Nachweis einer konkreten Lebensgefahr in der afghanischen Provinz Wardak im

    Auszug aus VG Osnabrück, 21.06.2016 - 5 A 427/15
    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist eine Rückkehr nach Kabul für junge, alleinstehende und arbeitsfähige männliche afghanische Staatsbürger auch dann zumutbar, wenn diese beruflich nicht besonders qualifiziert sind und weder über nennenswertes Vermögen noch über Rückhalt und Unterstützung durch Familie oder Bekannte, die in Kabul leben, verfügen (zuletzt Urteil vom 20.7.2015-9 LB 320/14-, juris, m. w. N.; so auch OVG NRW, Beschluss vom 20.7.2015 - 13 A 1531/15.A-, ju­ ris).
  • VG Greifswald, 18.01.2017 - 3 A 374/16

    Asylrecht: Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling; Unterlassung der

    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12- juris Rn. 31; s.a. VG Würzburg, Urt. v. 30.09.2016 - W 1 K 16.31087 - juris Rn. 21; VG Osnabrück, Urt. v. 21.06.2016 - 5 A 427/15 - S. 6).
  • VG Greifswald, 12.04.2017 - 3 A 1282/16

    Verfolgung von Konvertiten sowie von westlich geprägten Frauen in Afghanistan

    Die religiöse Identität als innere Tatsache lässt sich nur aus dem Vorbringen des Asylbewerbers sowie im Wege des Rückschlusses von äußeren Anhaltspunkten auf die innere Einstellung des Betroffenen feststellen (BVerwG, Urt. v. 20.02.2013 - 10 C 23.12- juris Rn. 31; s.a. VG Würzburg, Urt. v. 30.09.2016 - W 1 K 16.31087 - juris Rn. 21; VG Osnabrück, Urt. v. 21.06.2016 - 5 A 427/15 - S. 6).
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